Eine Nahaufnahme eines Hinterrads mit Porsche-Logo auf der Radkappe zeigt Kfz Gutachter Leistungen in Bremen. Messlatten liegen in der Nähe, die graue, leicht verschmutzte Karosserie steht auf einem Betonboden.

Unfallschaden auszahlen lassen: Fiktive Abrechnung einfach erklärt

Was bedeutet es, einen Unfallschaden auszahlen zu lassen?

Ein Unfall ist schnell passiert, und plötzlich steht man vor der Frage, wie der entstandene Schaden am Fahrzeug reguliert werden soll. Viele Geschädigte fragen sich, ob sie sich den Unfallschaden auszahlen lassen können, anstatt das Fahrzeug reparieren zu lassen. Die sogenannte fiktive Abrechnung bietet hier eine interessante Option. Dieser Artikel beleuchtet die Details der fiktiven Abrechnung, erklärt die Rolle der Versicherung und zeigt auf, wie die Auszahlung eines Unfallschadens funktioniert.

1. Definition des Unfallschadens

Ein Unfallschaden umfasst alle finanziellen Nachteile aus einem unverschuldeten Unfall – also nicht nur die Reparaturkosten, sondern auch Wertminderung, Gutachterkosten und ggf. Nutzungsausfall. Wer sich den Schaden auszahlen lässt, verzichtet auf die Reparatur und erhält stattdessen eine Geldsumme von der gegnerischen Versicherung, die den Schaden kompensieren soll – unabhängig davon, ob das Fahrzeug instand gesetzt wird.

2. Die Rolle der Versicherung

Die gegnerische Versicherung ist nach einem unverschuldeten Unfall verpflichtet, den Schaden zu regulieren. Sie prüft die Haftung und den Schadensumfang, meist auf Basis eines unabhängigen Gutachtens. Je nach Abrechnungsart zahlt sie entweder die Reparaturkosten an die Werkstatt oder bei fiktiver Abrechnung den entsprechenden Betrag an den Geschädigten. Dabei kommt es häufig zu Kürzungen, etwa bei der Mehrwertsteuer, die nur bei tatsächlicher Reparatur erstattet wird.

3. Wie die Auszahlung eines Unfallschadens funktioniert

Die Auszahlung bei fiktiver Abrechnung erfolgt auf Basis eines Gutachtens oder Kostenvoranschlags, in dem die Reparaturkosten aufgelistet sind. Die Versicherung berechnet daraus die Nettosumme, da die Mehrwertsteuer nur bei tatsächlicher Reparatur erstattet wird. Die Auszahlung geht in der Regel direkt auf das Konto des Geschädigten. Eine anwaltliche Beratung ist empfehlenswert, um unberechtigte Kürzungen zu vermeiden und alle Ansprüche geltend zu machen.


Fazit:

Ein Unfallschaden umfasst mehr als nur Reparaturkosten – auch Wertminderung und Nutzungsausfall zählen dazu. Die gegnerische Versicherung muss den Schaden regulieren, oft auf Basis eines Gutachtens. Wer sich den Schaden auszahlen lässt, sollte die fiktive Abrechnung und mögliche Kürzungen genau kennen.

Eine silberne Lexus-Limousine mit schweren Frontschäden steht auf einer belebten Stadtstraße, umgeben von einer Menschenmenge und hohen Gebäuden im Hintergrund.

Warum sie uns Vertrauen sollten?

Wir haben Erfahrung als KFZ Gutachter in Bremen. Und das Belegen wir.

Warum sollten Sie uns vertrauen? Als erfahrene KFZ-Gutachter in Bremen belegen wir unsere Kompetenz. Bei einem Unfallschaden können Sie mit unserer Hilfe die Schadensumme von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers einfordern. Wir unterstützen Sie bei der Auszahlung des Unfallschadens gemäß § 249 BGB und helfen Ihnen, den Schaden auszahlen zu lassen, ob durch fiktive Abrechnung oder Reparatur in Eigenregie.

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Fiktive Abrechnung: Grundlagen und Bedeutung

Vorteile der fiktiven Abrechnung

Die fiktive Abrechnung bringt klare Vorteile: Der Geschädigte ist nicht zur Reparatur verpflichtet und kann die Auszahlung frei verwenden – etwa, wenn er das Fahrzeug ohnehin verkaufen oder nicht mehr instand setzen will. Auch der organisatorische Aufwand entfällt, da keine Werkstatt beauftragt werden muss. Wichtig: Die Mehrwertsteuer wird in der Regel nicht erstattet, da sie nur bei einer tatsächlichen Reparatur anfällt.

Was ist eine Abrechnung auf Gutacherbasis?

 

Die fiktive Abrechnung oder auch Abrechnung auf Gutachterbasis erlaubt es Unfallgeschädigten, sich die Reparaturkosten auszahlen zu lassen, ohne das Fahrzeug tatsächlich instand setzen zu müssen. Die gegnerische Versicherung zahlt in diesem Fall auf Grundlage eines Gutachtens oder Kostenvoranschlags. Das schafft Flexibilität – bringt aber auch wichtige Einschränkungen und Risiken mit sich.

      Ist das ganze überhapt legal?

      Ganz einfach, ja! Die fiktive Abrechnung ist rechtlich zulässig, weil Geschädigte laut § 249 BGB Anspruch auf Naturalrestitution haben – also darauf, den Schaden in Geld ersetzt zu bekommen, auch ohne Reparaturnachweis.

      Rechtliche Bedenken? Kanzlei Schleyer hat ein gerichtliches Urteil veröffentlicht.

      Der Prozess der Auszahlung eines Unfallschadens

      Schritte zur Auszahlung eines Unfallschadens

      Um sich einen Unfallschaden auszahlen zu lassen, sind mehrere Schritte notwendig: Zunächst muss der Unfall der gegnerischen Versicherung gemeldet werden. Anschließend wird ein unabhängiger Gutachter beauftragt, der den Schaden dokumentiert und ein Gutachten erstellt. Dieses dient als Grundlage für die fiktive Abrechnung und wird bei der Versicherung eingereicht. Nach Prüfung unterbreitet die Versicherung ein Auszahlungsangebot. Es ist empfehlenswert, dieses von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht prüfen zu lassen, um unberechtigte Kürzungen zu vermeiden.

      Benötigte Unterlagen und Gutachten

      Für die Auszahlung eines Unfallschadens sind verschiedene Unterlagen erforderlich. Dazu gehören der Polizeibericht, das Gutachten eines unabhängigen Gutachters, die Fahrzeugpapiere und gegebenenfalls Fotos vom Unfallort und den Schäden am Fahrzeug. Das Gutachten sollte detailliert alle Reparaturkosten, die Wertminderung und eventuelle weitere Schäden auflisten. Ohne ein solches Gutachten ist eine fiktive Abrechnung oft nicht möglich. Die Versicherung benötigt diese Unterlagen, um den Schadenumfang zu beurteilen und die Höhe der Auszahlung zu berechnen. Ein Kostenvoranschlag von einer Werkstatt kann ebenfalls hilfreich sein, ersetzt aber in der Regel kein umfassendes Gutachten. Der Gutachter berücksichtigt auch den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs, insbesondere bei einem Totalschaden.

      Der Kostenvoranschlag und seine Bedeutung

      Ein Kostenvoranschlag bietet nur eine grobe Einschätzung der Reparaturkosten und reicht für die fiktive Abrechnung meist nicht aus. Ein vollständiges Gutachten ist in der Regel nötig, da es auch Wertminderung und Nutzungsausfall berücksichtigt. Die gegnerische Versicherung stützt ihre Auszahlung meist auf dieses Gutachten. Daher sollte man von Beginn an auf ein professionelles Gutachten setzen, um alle Ansprüche vollständig geltend machen zu können.

      Zwei Männer in gelben Westen stehen auf einer verlassenen Straße vor einem beschädigten Auto mit zerbrochener Heckscheibe. Die Landschaft ist karg und neblig, im Hintergrund Hügel und hohes Gras.

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      FAQ

      Wir liefern Antworten auf Ihre Fragen bezüglich der fiktiven Abrechnung in Bremen.

      1. Was bedeutet fiktive Abrechnung bei einem Unfallschaden

      Bei einem Unfallschaden erlaubt die fiktive Abrechnung, dass der Geschädigte sich den Schaden auszahlen lässt, ohne das Fahrzeug reparieren zu müssen. Die Versicherung zahlt auf Basis eines Gutachtens den Nettobetrag (ohne Mehrwertsteuer), inklusive möglicher Verbringungskosten.

      Diese Option besteht sowohl bei Haftpflicht- als auch bei Kaskoschäden – wobei Kaskoversicherungen teilweise strengere Regeln anwenden. Der Geschädigte kann den Schaden dann selbst beheben oder auch unrepariert lassen. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden wird die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert ausgezahlt.

      2. Welche Voraussetzungen gibt es für die fiktive Abrechnung?

      Für die fiktive Abrechnung ist es wichtig, dass der Unfallverursacher den Schaden anerkennt. Die Versicherung zahlt die Versicherung an den Geschädigten, auch wenn dieser den Schaden gar nicht reparieren lassen möchte. Stattdessen kann er die Kosten für die Reparatur über die fiktive Abrechnung des Schadens geltend machen.

      Um die Reparatur des Fahrzeugs zu finanzieren, möchte der Geschädigte oft Geld von der Versicherung auszahlen lassen. Die Versicherung erstattet im Rahmen der fiktiven Abrechnung die Kosten, die in einer Fachwerkstatt anfallen würden. Wenn der Geschädigte den Unfallschaden selbst reparieren kann, ist dies ebenfalls möglich.

      3. Muss ich mein Auto nach der Auszahlung reparieren lassen?

      Nach einem versicherungsschaden auszahlen lassen, stellt sich die Frage, ob man das Auto nach der auszahlung reparieren lassen muss. Bei einem wirtschaftlichen totalschaden könnte es sinnvoll sein, den unfallschaden auszuzahlen lassen, anstatt ihn in einer werkstatt reparieren zu lassen.

      Bei der fiktiven abrechnung ist es wichtig, den kostenvoranschlag einer werkstatt zu beachten. Ein gutachten oder kostenvoranschlag ist notwendig, um den schaden reparieren zu können. Oft reicht ein kostenvoranschlag nur für bagatellschäden, während die dauer der reparatur bei größeren Schäden erheblich ist.

      Wenn der unfallverursachers den schaden verursacht hat, kann man die versicherung die transportkosten übernehmen lassen. Möchte man den schaden reparieren lassen, sollte man die fiktive abrechnung zu beachten, um die besten Optionen zu prüfen.

      4. Welche Voraussetzungen gibt es für die fiktive Abrechnung?

      Die fiktive Abrechnung ist sinnvoll, wenn nach einem Unfall ein Schaden entstanden ist und man die Reparaturkosten nicht selbst auszahlen lassen möchte. In solchen Fällen kann man die Werkstatt reparieren lassen und einen Kostenvoranschlag der Werkstatt erstellen lassen.

      Die gegnerische Versicherung ist verpflichtet, die Kosten zu übernehmen. Allerdings reicht ein Kostenvoranschlag nur für Bagatellschäden, während je größer der Schaden, die fiktive Abrechnung umso mehr an Bedeutung gewinnt. Ein Gutachter der gegnerischen Versicherung kann die Reparaturkosten überprüfen.

      Wenn man unfallschaden auszahlen lassen möchte, sollte man darauf achten, dass die Abrechnung fiktiv abgerechnet wird, um die Kosten für die Reparatur angemessen zu decken und alle notwendigen Schritte zu durchführen lassen.

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